Im Prozess um Rückvergütung zwischen Aida Cruises und dem Sparkassen-Dienstleister S-Punkt & Mehrwert hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun das Urteil veröffentlicht. Demnach sind Rückvergütungen aus Provisionszahlungen rechtens. Entscheidend ist der Status des „unechten Handelsvertreters“.
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Quelle: touristik aktuell
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