Ein Streit mit der Versicherung muss nicht gleich vor Gericht ausgetragen werden. Verbraucher können sich auch zuerst an einen Schlichter wenden: den Versicherungsombudsmann.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Ein Streit mit der Versicherung muss nicht gleich vor Gericht ausgetragen werden. Verbraucher können sich auch zuerst an einen Schlichter wenden: den Versicherungsombudsmann.
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