Fitnessstudios dürfen nach Angaben der Hamburger Verbraucherzentrale keine Beiträge für Zeiten im Corona-Lockdown verlangen. Das Amtsgericht Hamburg habe kürzlich zugunsten eines Mannes geurteilt, der Mitgliedsbeiträge für die Monate zurückgehalten hatte, in denen das Studio geschlossen war. Wie die
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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