Ein Wursthersteller ist nach Einschätzung des Finanzgerichts Hamburg kein Betrieb der Fleischwirtschaft und unterliegt deswegen nicht dem seit Januar geltenden Fremdpersonalverbot in der Branche. Das hat das Finanzgericht Hamburg in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung festgestellt. Damit s
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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