Das Urteil über die lebenslange Haft für die dem NSU zugehörige Komplizin Beate Zschäpe hat Bestand und bleibt unwiderruflich. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren bleibt rechtlich zwar weiterhin möglich, gilt aber als nahezu ausgeschlossen.
Quelle: RT DE
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