Verfassungsschutz darf AfD-Jugendorganisation als “gesichert rechtsextrem” einstufen

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Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation als “gesichert extremistische Bestrebung” einstufen darf. Damit scheiterte ein Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation.

Quelle: RT DE

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