Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung”.
Quelle: RT DE
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung”.
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