Der langjährige Anlegerschutzprozess um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 könnte durch einen Vergleich beendet werden. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, der sowohl vom Musterkläger und weiteren geschädigten Anlegern sowie der beklagten Deutschen Telekom AG, de
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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