Das Vergleichsportal Verivox akzeptiert eine Rüge des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe und verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Verivox war im Oktober gerügt worden, weil das Portal nach dem Gerichtsurteil Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten hatte. Künftig
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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