Die Veröffentlichung des Sylt-Videos hatte für die darin Gezeigten schwerwiegende Konsequenzen. Unklar ist, ob mit der Publikation nicht auch das rechtlich Zulässige überschritten wurde. Juristen wägen zwischen unterschiedlichen Aspekten ab. Eine pauschale Antwort geben sie nicht.
Quelle: RT DE
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