Versicherer muss für Restaurantschließung nicht zahlen

Wirtschaft

Eine Versicherung muss einen Gaststättenbetreiber nicht wegen pandemiebedingter Schließung seines Lokals entschädigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom Dienstag hervor (Aktenzeichen: 4 U 61/21). Das Gericht wies damit die Klage eines Restaurantbetreibers aus der Dresdner
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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