In Deutschland wird nichts verboten, jeder kann essen, was er will. Es sei denn, er ist beim Fußball-Zweitligisten VfL Osnabrück angestellt. Die sogenannte „Gemeinwohlklausel“ ist ein Bestandteil des Arbeitsvertrages, und sie schaut genau hin, damit der ökologische Fußabdruck der Angestellten nicht zu groß wird.
Quelle: RT DE
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