Videoüberwachung: Wann ein Fall für die Datenschutzbehörde?

Wirtschaft

Wer sich durch die Videoüberwachung seines Nachbarn gestört fühlt, muss zumindest der Datenschutzbehörde mehr liefern als einen Verdacht – warum Screenshots entscheidend sein können.

Quelle: wirtschaft | t-online

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