Volksentscheid in Berlin: Emeritierter Staatsrechtler sieht Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz

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Per Volksentscheid kann Berlin am kommenden Wahltag die Enteignung von Gesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen einläuten. Der Staatsrechtler Ulrich Battis kritisiert das Referendum. Enteignungen seien wegen Unverhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Quelle: RT DE

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