Stellt man als insolvente Firme keinen Insolvenzantrag, macht man sich strafbar: Insolvenzverschleppung lautet der Tatbestand. Doch wann ist das der Fall? Und was droht dabei?
Quelle: wirtschaft | t-online
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Stellt man als insolvente Firme keinen Insolvenzantrag, macht man sich strafbar: Insolvenzverschleppung lautet der Tatbestand. Doch wann ist das der Fall? Und was droht dabei?
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