Wenn Wohnungen festlich geschmückt werden sollen, macht mancher Deko-Fan vor der eigenen Wohnungstür nicht halt. Das gefällt nicht jedem Vermieter – grundsätzlich verbieten darf er den Schmuck zum Fest jedoch nicht. Lesen Sie, was Mietern, die es gern weihnachtlich haben, erlaubt ist. Adventskränze
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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