Weimar: Verfassungsschutz hätte AfD Thüringen nicht öffentlich als Prüffall bezeichnen dürfen

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Wenn eine Partei vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft wird, darf das, im Kontrast zur Einschätzung als “Verdachtsfall”, nicht öffentlich gemacht werden. Dies bestätigte nun das Verwaltungsgericht Weimar gegenüber der AfD Thüringen.
Quelle: RT DE
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