Im Falle des NS-Massenmörders Hans Siegling verlangt der Oberste Gerichtshof Weißrusslands die Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens in der BRD. Die weißrussische Justiz hatte den SS-Mann im März 2026 posthum wegen Völkermords verurteilt.
Quelle: RT DE
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