Die Bauarbeiten für den Ostseetunnel zwischen Fehmarn und Dänemark können ohne Einschränkungen weiterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau ab. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens sei den Beteiligten zunächst nur den Tenor der E
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
Gesamten Artikel lesen: Read More