Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg setzte im Eilverfahren die 2G-Regelung an den Hochschulen des Landes vorerst außer Kraft. Bis auf Weiteres dürfen ungeimpfte Studenten unter Vorlage eines aktuellen negativen Tests wieder an den Vorlesungen teilnehmen.
Quelle: RT DE
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