Sind Sie geschieden und stirbt Ihr früherer Ehepartner, besteht in der Regel kein Anspruch auf Witwenrente. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Sind Sie geschieden und stirbt Ihr früherer Ehepartner, besteht in der Regel kein Anspruch auf Witwenrente. Es gibt jedoch Ausnahmen.
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