Ein Mieter muss eine Abweichung der vereinbarten Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nicht hinnehmen. Das berichtet die “Monatsschrift für Deutsches Recht” (Heft 8/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Danach darf der Mieter in diesem Fall die Miete entsprech
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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