Wohnfläche darf nicht mehr als zehn Prozent abweichen

Wirtschaft

Ein Mieter muss eine Abweichung der vereinbarten Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nicht hinnehmen. Das berichtet die “Monatsschrift für Deutsches Recht” (Heft 8/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Danach darf der Mieter in diesem Fall die Miete entsprech

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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