Ein Polizeivollzugsbeamter hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens gegen das Land Berlin unterstützte das Verwaltungsgericht die geäußerten Zweifel des Arbeitgebers, ausgehend der AfD-Mitgliedschaft in Brandenburg.
Quelle: RT DE
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