Angehende Studenten haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keinen Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn während eines Pflichtpraktikums, das für die Hochschulzulassung verlangt wird. Es sei der Wille des Gesetzgebers, dass nicht nur obligatorische Praktika während des Studiums
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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