Gestern hat der Bundestag das veränderte Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Heute liegt dieses dem Bundesrat vor, der einen Einspruch einlegen könnte – das ist allerdings unwahrscheinlich. Viele Landesregierungen signalisierten bereits ihre Zustimmung bzw. ihren Vorsatz, sich zu enthalten.
Quelle: RT DE
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