Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde von Einwohnern aus dem Landkreis Kaiserslautern gegen die nicht korrekte Berücksichtigung der US-Amerikaner bei der Zählung und Berechnung der dadurch höheren Inzidenzwerte abgelehnt und machte “formale Gründe” dafür geltend.
Quelle: RT DE
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