Russlands oberster Verfassungsrichter: Todesstrafe unter gegenwärtiger Verfassung unmöglich

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Trotz Ausscheiden aus dem Europarat und damit der Europäischen Menschenrechtskonvention kann die Todesstrafe in Russland nicht angewandt werden, erklärt der Vorsitzende des russischen Verfassungsgerichts. Ihre Wiedereinführung sei unter geltender Verfassung unmöglich.

Quelle: RT DE

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