Anbieter sogenannter Auto-Abos müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I bei Werbeanzeigen für neue Modelle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß machen. “Die Werbung ohne Angaben zur CO2-Emission verstößt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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